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   KG, 17.02.2004 - 12 W 320/03   

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https://dejure.org/2004,13908
KG, 17.02.2004 - 12 W 320/03 (https://dejure.org/2004,13908)
KG, Entscheidung vom 17.02.2004 - 12 W 320/03 (https://dejure.org/2004,13908)
KG, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - 12 W 320/03 (https://dejure.org/2004,13908)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 145
    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Trennung von Klage und Widerklage

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 29 O 670/03
  • KG, 17.02.2004 - 12 W 320/03

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 962
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten

    Auszug aus KG, 17.02.2004 - 12 W 320/03
    Im vorliegenden Fall ist die Trennung von Klage und Widerklage aus Sicht des Beschwerdegerichts schon deshalb nicht zu beanstanden, weil sich die mit Schriftsatz vom 1. Dezember 2003 eingereichte "Drittwiderklage" den gestellten Anträgen nach ausschließlich gegen eine bisher am Rechtsstreit nicht beteiligte Person gerichtet hat und die Voraussetzungen, unter denen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine nur gegen einen bislang nicht am Rechtsstreit beteiligten Dritten gerichtete Widerklage ausnahmsweise zulässig ist (vgl. BGH NJW 2001, 2094 ff.), nicht ersichtlich sind.
  • OLG Frankfurt, 27.11.2008 - 11 W 37/08

    Keine selbstständige Anfechtung des Trennungsbeschlusses nach § 145 ZPO

    7 Die analog § 145 Abs. 1 ZPO auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zulässige Abtrennung von Verfahren ist nicht selbstständig anfechtbar, sondern nur zusammen mit der verfahrensabschließenden Entscheidung (vgl. BGH, NJW 1995, 3120; KG MDR 2004, 962; Bassenge, FGG, 10. Aufl., Einl. Rn. 70; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 145 Rn. 6a).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 13 Ta 67/10

    Kein unmittelbares Rechtsmittel bei Prozesstrennung

    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Trennungsbeschluss des ArbG Potsdam vom 15.12.2009 - 7 Ca 1698/09 - wird auf seine Kosten bei einem Beschwerdewert von 1000,- ? als unzulässig verworfen, da ein Rechtsmittel gegen eine angeordnete Trennung nach § 145 ZPO vom Gesetz nicht vorgesehen ist und ein verfahrensfehlerhafter Gebrauch der Trennung gegebenenfalls durch ein Rechtsmittel gegen das Urteil selbst geltend gemacht werden kann (allgemeine Meinung, vgl. nur KG Berlin 17.02.2004 - 12 W 320/03 - MDR 2004, 962; Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2009, § 145 Rz. 6a mwN ).
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